Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Aufhebungsvertrag

Wie auch eine Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses genutzt. Der entscheidende Unterschied ist hierbei allerdings, dass diese Auflösung mit beiderseitigem Einverständnis geschieht. Bei Aufhebungsverträgen brauchen weder bestimmte Fristen, noch die Bestimmungen des Kündigungsschutzes beachtet werden. Aufhebungsverträge sind nur in schriftlich festgehaltener Form rechtskräftig.

 
Gesellschafterabfindung Chemnitz, Bussgeld Chemnitz, Rechtsanwaltskanzlei Chemnitz, Verkehrsrecht Chemnitz, Anwaltskanzlei Chemnitz, Scheidung Chemnitz, Wirtschaftsrecht Chemnitz, Strafrecht Chemnitz, Ehevertrag Chemnitz, Insolvenzrecht Chemnitz